Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 17.03.2022 ein „Schreiben“ zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.
Das BMF hat Billigkeitsregelungen zu folgenden Punkten erlassen:
Die Aufzählung erläutert lediglich in Stichworten. Das Schreiben erläutert die genannten Punkte ausführlich.
Das BMF hat zudem am 01.04.2022 zwei weitere Erlasse zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine veröffentlicht.
1. Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der
Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 10 KStG
2. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz (GewStG)
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