Im Juli fand unser diesjähriger Betriebsausflug statt, bei dem wir bei bestem Wetter ein abwechslungsreiches Programm genießen konnten.
Der Betriebsausflug begann mit einer Führung am historischem Brückkanal. Während der Führung haben wir Einblicke in das Innere der Brücke sowie in die Geschichte des Ludwig-Kanals erhalten.
Anschließend wanderten wir durch die Schwarzachklamm, ein Naturschutzgebiet an der südlichen Grenze des Lorenzer Reichswaldes und eines der schönsten Geotope Bayerns.
Zu guter Letzt ließen wir den Betriebsausflug mit leckerem Essen und kühlen Getränken in einem Biergarten ausklingen – wir hatten sehr viel Spaß! Vielen Dank für die Organisation.













Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.
Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.