Arbeitsverträge sollen künftig in Text- statt in Schriftform geschlossen werden können. Darauf hat sich die Bundesregierung am 21.03.2024 geeinigt. Arbeitsverträge sollen damit bald digital vereinbart werden können, etwa durch eine E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier, wie es § 126 BGB fordert, ist dann nicht mehr nötig.
Die Änderung soll nachträglich noch in den bereits am 13.03.2024 beschlossenen Regierungsentwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) integriert werden. Der Regierungsentwurf für das nunmehr um die digitalen Arbeitsverträge ergänzte BEG IV wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.
© 2024 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag).
Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.
Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEV eG
Weiteres aus Aktuelles/News
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Es ist am 06.12.2024 in Kraft getreten.
Das Gesetzvorhaben des Finanzausschusses wurde auf die Erhöhung des Kindergeldes und die Absenkungen der Einkommensteuertarife reduziert.
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden.
Karriere bei MUNKERT & PARTNER. Unsere offenen Stellenangebote
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Nürnberg
Duales Studium ab Oktober 2025
Duales Studium ab Oktober 2025
in Vollzeit & Teilzeit
Ausbildung
für unsere internen Gesellschaften in Vollzeit & Teilzeit