Auftaktveranstaltung zum Patenschaftsprogramm 2024 der FAU WiSo

14.05.2024

Am Donnerstag, den 16. Mai 2024, findet die Auftaktveranstaltung des WiSo-Patenschaftsprogramms der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt. Wir freuen uns wieder mit dabei zu sein!

Worum geht es beim Patenschaftsprogramm?

Das Patenschaftsprogramm möchte Theorie, also die Studierenden und Praxis, die Unternehmen, zusammenbringen. Dementsprechend haben auf der Auftaktveranstaltung und anschließenden Unternehmensbörse Unternehmen und Studierende der WiSo die Möglichkeit sich zu vernetzen. Eine eventuelle Zusammenarbeit, beispielsweise in Form eines Praktikums, wird direkt vor Ort bei der Veranstaltung besprochen. Unternehmensvertreter fungieren dann innerhalb der Praxisphase als Paten und stehen den Studierenden als Ansprechpartner bei Fragen zur Seite. Studierende profitieren durch das Patenschaftsprogramm schon im Studium von interessanten Einblicken in die Praxis und können zudem wertvolle Kontakte knüpfen.

MUNKERT & PARTNER wieder mit von der Partie

Das Patenschaftsprogramm geht in die nächste Runde und wir freuen uns als langjähriger Partner wieder Teil der Veranstaltung zu sein.

Wir haben dieses Jahr im Rahmen des Patenschaftsprogramms mindestens jeweils einen Praktikumsplatz im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zu vergeben. Auch eine anschließende Werkstudententätigkeit ist nach Absprache möglich. Wir freuen uns auf interessante Gespräche und nette Kontakte!

Weitere Informationen zum Patenschaftsprogramm finden Sie auf der Webseite der FAU.

Die Teilnahme am Patenschaftsprogramm ist für MUNKERT & PARTNER ein weiterer Beitrag des Engagements für die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung vergibt insbesondere jährlich Preise zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspraktischen Nachwuchses sowie von Lehre und Forschung im Bereich Steuerlehre, Steuerrecht, Rechnungs- und Prüfungswesen.




Weiteres aus Aktuelles/News

22.04.2026

Besteuerung laufender Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift unterliegen

22.04.2026

Versehentliche Doppelbesteuerung oder nicht ordnungsgemäße Umsatzbesteuerung beim Reverse-Charge-Verfahren

Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Umsatzsteuerrecht wird häufig übersehen, was mitunter zu einer versehentlichen Doppelbesteuerung oder einer nicht ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung führen kann.

22.04.2026

Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand mit Feier des Arbeitgebers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete im Jahr 2019 einen Empfang in ihren Geschäftsräumen, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.