Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform

23.11.2021

Zur Besteuerung von Rentenzahlungen aus einem vor 2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag beruhen, sind insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt. Das entschied der Bundesfinanzhof.


Bei dem vom Kläger abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag handele es sich um eine Versicherung „auf den Erlebensfall“. Eine solche Versicherung liege vor, wenn sie für den Bezugsberechtigten eine Versicherungsleistung unter der Voraussetzung vorsehe, dass der Versicherungsnehmer einen bestimmten Zeitpunkt erlebe. Das sei bei der vom Kläger abgeschlossenen Rentenversicherung der Fall. Die Versicherungsleistung bestehe im Streitfall in der Zahlung einer lebenslangen Rente unter der Bedingung, dass der Kläger den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erreiche. Auch die dem Kläger mit dem Kapitalwahlrecht eingeräumte Option, die lebenslange Rentenzahlung gegen Zahlung einer einmaligen Ablaufleistung zu beenden, war von dem Erreichen des Zeitpunkts des Rentenbeginns abhängig. Der von dem Kläger abgeschlossene Rentenversicherungsvertrag sei auch begünstigt. Zu den begünstigten Verträgen gehörten auch Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsschluss ausgeübt werden könne. Eine solche Rentenversicherung liege im Streitfall vor.

© 2021 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nürnberg (Verlag).
Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und ersetzen nicht die Prüfung und Beratung im Einzelfall.
Die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte und Bilder im Kontext dieser Mandanten-Monatsinformation erfolgt mit Einwilligung der DATEV eG

Weiteres aus Aktuelles/News

04.04.2024

Die Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht

Das sog. Berliner Testament bezeichnet eine testamentarische Regelung, bei der Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden Erben werden.

04.04.2024

Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte

Mit einem Änderungsvorschlag vom 22.12.2023 legt das Bundesjustizministerium (BMJ) dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

04.04.2024

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.

Karriere bei MUNKERT & PARTNER. Unsere offenen Stellenangebote